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10 FIS - Verhaltungsregeln

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Wintersport gebucht? Dies sind die Regeln auf der Piste!

Haben Sie ein Ferienhaus oder Gruppenhaus in Österreich für den Wintersport gebucht? Bitte beachten Sie Folgendes: Der Internationale Skiverband (FIS) hat die folgenden 10 offiziellen FIS-Verhaltensregeln erstellt. Die Regeln zielen darauf ab, Unfälle auf der Piste zu verhindern. Es sind Regeln, die für alle Wintersportler gelten. Diese Regeln sind kein Gesetz, aber wenn sie nicht eingehalten werden, können sie trotzdem bestraft werden.

1: Rücksicht auf die anderen Skifahre

Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2: Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweis

Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3: Wahl der Fahrspur

Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

4: Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5: Einfahren und anfahren

Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.


​​​​​​​6: Anhalten

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7: Aufstieg und Abfahrt

Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.


8: Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9: Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.

10: Ausweispflicht

Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.