Welche Dokumente benötigt Ihr Hund für die Reise nach Österreich? Erfahren Sie, worauf Sie bei Heimtierausweis, Mikrochip und Tollwutimpfung achten sollten.
Dieser Blogbeitrag wurde von Bjorn Schwarte, dem Mitgründer von Ferienhaus-Tirol.eu, verfasst.
Die Unterkunft ist ausgesucht und Ihr Hund kommt mit in den Urlaub. Doch welche Dokumente brauchen Sie für die Reise nach Österreich? Wenn Sie aus Deutschland, den Niederlanden oder einem anderen EU-Land anreisen, stehen drei Dinge im Mittelpunkt: der Heimtierausweis, die Kennzeichnung Ihres Hundes und eine gültige Tollwutimpfung.
Prüfen Sie diese Voraussetzungen rechtzeitig vor der Abreise. Besonders bei Welpen oder einer abgelaufenen Impfung kann eine Wartezeit Ihre Reiseplanung beeinflussen.
Für Ihren Aufenthalt können Sie auf Ferienhaus-Tirol.eu Ferienhäuser, Chalets und Apartments in Österreich entdecken, in denen Hunde willkommen sind. Wählen Sie eine Unterkunft, die zu Ihnen, Ihrem Hund und Ihren Urlaubsplänen passt.
Für eine private Urlaubsreise aus einem anderen EU-Land benötigt Ihr Hund einen EU-Heimtierausweis. Dieser wird von einer dazu ermächtigten Tierärztin oder einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt.
Der Ausweis enthält unter anderem Angaben zu Ihrem Hund, zur Halterin oder zum Halter, zur Kennzeichnung und zur Tollwutimpfung. Ein gewöhnlicher Impfpass ersetzt dieses Reisedokument nicht. Nehmen Sie den Heimtierausweis im Original mit.
Überprüfen Sie vor der Abreise, ob die Angaben vollständig sind und zu Ihrem Hund passen. Bewahren Sie den Ausweis unterwegs so auf, dass Sie ihn bei einer Kontrolle schnell vorzeigen können.
Ihr Hund muss eindeutig identifizierbar sein. Dafür wird normalerweise ein Mikrochip verwendet, dessen Nummer im Heimtierausweis eingetragen ist.
Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung oder spätestens am selben Tag erfolgen. Eine Impfung, die bereits vor der erforderlichen Kennzeichnung vorgenommen wurde, genügt nicht ohne Weiteres für die Reise.
Wenn Sie sich bei der Chipnummer oder der Reihenfolge der Einträge unsicher sind, lassen Sie beides vor der Reise in Ihrer Tierarztpraxis kontrollieren.
Für die Einreise nach Österreich braucht Ihr Hund eine gültige Tollwutimpfung. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob er geimpft wurde, sondern auch, ab wann und wie lange die Impfung gültig ist.
Bei der ersten Tollwutimpfung muss der Hund mindestens zwölf Wochen alt sein. Nach Abschluss der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergehen, bevor Sie mit ihm reisen dürfen.
Wird eine Auffrischung innerhalb der Gültigkeit der vorherigen Impfung vorgenommen, entsteht normalerweise keine neue Wartezeit. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, gilt die nächste Impfung für die Reise wieder als Erstimpfung. Dann müssen Sie erneut die vorgeschriebene Wartezeit einplanen.
Kontrollieren Sie im Heimtierausweis sowohl das Datum „gültig ab“ als auch das Ende der Gültigkeit. Die Impfung sollte für die gesamte Reise einschließlich der Rückfahrt gültig sein.
Österreich erlaubt die Einreise nicht mit ungeimpften Welpen oder mit jungen Hunden, deren Tollwutimpfung noch nicht gültig ist.
Bei einer Erstimpfung im Alter von zwölf Wochen und der anschließenden Wartezeit von 21 Tagen ist die Einreise deshalb frühestens im Alter von 15 Wochen möglich. Wird später geimpft, verschiebt sich auch der frühestmögliche Reisetermin.
Besprechen Sie die Termine vor einer Buchung mit Ihrer Tierarztpraxis. So können Sie die Reise passend zur dokumentierten Gültigkeit der Impfung planen.
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU anreisen, sollten Sie die Anforderungen für Ihr Abreiseland gesondert prüfen. Ein ausländischer Impfpass allein reicht nicht automatisch aus.
Je nach Herkunftsland benötigen Sie zusätzlich zur Kennzeichnung und Tollwutimpfung:
Für bestimmte Länder, beispielsweise die Schweiz, gelten Ausnahmen, die eine Reise mit einem anerkannten Heimtierausweis ermöglichen.
Planen Sie zusätzliche Dokumente rechtzeitig
Eine erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung ist grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreisekontrolle in die EU auszustellen. Ist ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich, braucht die Vorbereitung deutlich mehr Vorlauf.
Die aktuellen Anforderungen für Ihr Abreiseland finden Sie bei der Europäischen Kommission zur Einreise mit Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern.
Die üblichen Regeln für private Heimtierreisen gelten für Reisen ohne Verkauf oder Eigentumsübertragung. Grundsätzlich dürfen höchstens fünf Hunde oder Katzen gemeinsam in einem Fahrzeug mitreisen.
Reist Ihr Hund mit einer bevollmächtigten Person statt mit Ihnen, sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören eine schriftliche Erklärung und eine zeitliche Verbindung zu Ihrer eigenen Reise von höchstens fünf Tagen.
Für einen normalen Urlaub, bei dem Sie Ihren eigenen Hund mitnehmen, ist die Vorbereitung meist überschaubar. Bei getrennten Reisen oder größeren Tiergruppen sollten Sie die passende Regelung vorab klären.
Für bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen können zusätzliche Vorschriften gelten, etwa strengere Leinen- und Maulkorbregeln für sogenannte Listenhunde. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei der zuständigen Gemeinde, ob Ihr Hund darunter fällt und welche Anforderungen für Ihren Urlaubsaufenthalt gelten.
Prüfen Sie außerdem die Bedingungen Ihrer Unterkunft und der Verkehrsmittel, die Sie nutzen möchten. Nehmen Sie eine passende Leine und einen gut sitzenden Maulkorb mit..
Wenn Sie gemeinsame Bergtouren planen, finden Sie weitere praktische Hinweise in unserem Blog „Wandern in Österreich mit Hund: Worauf sollten Sie achten?“
Reisen Sie im Winter nach Österreich? In unserem Blog „Skiurlaub mit Hund in Österreich: So planen Sie entspannte Wintertage“ erfahren Sie, wie Sie die Betreuung während Ihrer Skizeit organisieren, geeignete Winterwanderwege auswählen und Ihren Hund auf gemeinsame Ausflüge im Schnee vorbereiten.
Prüfen Sie Heimtierausweis, Kennzeichnung und Tollwutimpfung, bevor Sie Ihre Reise endgültig planen. So bleibt genügend Zeit, fehlende Einträge oder notwendige Impfungen zu klären. Denken Sie auch an die gesundheitliche Vorbereitung und die Regeln an Ihrem Urlaubsort.
Stand: Oktober 2026. Prüfen Sie vor der Abreise die aktuellen Informationen auf oesterreich.gv.at und bei der Europäischen Kommission.
Wird der Hund an der Grenze kontrolliert?
Nicht bei jeder Einreise wird Ihr Hund kontrolliert. Kontrollen sind jedoch möglich, deshalb sollten Sie den Heimtierausweis griffbereit mitführen. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land können vorgeschriebene Dokumenten- und Identitätskontrollen bereits am ersten Eintrittspunkt in die EU stattfinden.
Ich bin René Schwarte, Gründer und Miteigentümer von Ferienhaus-Tirol.eu. Seit vielen Jahren bin ich im Bereich der Ferienhausvermietung tätig – mit tiefem Verständnis für die Wünsche deutscher Urlauber.
Mit Ferienhaus-Tirol.eu bieten wir Ihnen ein großes, sorgfältig zusammengestelltes Angebot an Ferienhäusern, Chalets und Gruppenunterkünften in ganz Österreich. Ob zu zweit oder mit einer Gruppe von bis zu 50 Personen – bei uns finden Sie die passende Unterkunft.
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